Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz übernimmt die Kosten der Trichinenuntersuchung bei Schwarzwild
Pressemitteilung SLB 19.12.2017
Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz übernimmt die Kosten der Trichinenuntersuchung bei Schwarzwild
Die Schwarzwildbestände haben sich seit Anfang der 90iger Jahre nahezu verdreifacht. Sie stellen beim Eintrag und bei der Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) einen wesentlichen Risikofaktor dar.
Für die Umsetzung der Maßnahme ist eine Verwaltungsvorschrift erarbeitet worden. Diese tritt am 01. Januar 2018 in Kraft und gilt befristet bis 31. Dezember 2019.
Damit kommt das SMS einer Forderung des Sächsischen Landesbauernverbandes (SLB) nach. Letztmalig forderte das SLB-Präsidium am 04. Dezember 2017 in seiner Entschließung zur Schwarzwildreduzierung im Kontext der Afrikanischen Schweinepest die zuständigen Stellen auf, vermehrt Anreize für eine verstärkte Bejagung von Wildschweinen zu schaffen.