Der Regionalbauernverband Muldental e.V. bezieht Position zu den Maßnahmen des Landkreises Leipzig, Veterinäramt vom 20.06.-24.06.2016 auf dem Betrieb des Landwirtes aus Großbardau:
„Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen“ , so im § 1 , 2. Satz als Grundsatz im Tierschutzgesetz von 24.07.1972, zuletzt geändert am 5. Dezember 2015. Vorangestellt an...