Mitglied werden

Jeder Arbeiter oder Angestellter in einem Landwirtschaftsunternehmen bzw. der Landwirtschaft verbundene Bürger, kann Mitglied im Regionalbauernverband werden, und die Leistungen des Verbandes in Anspruch nehmen.( Siehe Dienstleistungen)

Dazu heißt es lt. Satzung:

§ 3
(Mitgliedschaft)

1. Mitglied können natürliche und juristische Personen sein.
2. Ordentliche Mitglieder des Verbandes sind Eigentümer und Bewirtschafter landwirtschaftlicher Betriebe und Personen, die mit der Landwirtschaft verbunden sind und im Muldental ihren Sitz bzw. Wohnsitz haben.
Der Vorstand kann auch die Mitgliedschaft für Personen aus anderen Kreisen zulassen, wenn sie Flächen im Muldental bewirtschaften. (Einzelbäuerliche und Familienbetriebe im Haupt- und Nebenerwerb, Personenge¬sellschaften, Genossenschaften, Kapitalgesellschaften, sowie Personen, die der Land- und Forstwirtschaft nahe stehen und das 14. Lebensjahr vollendet haben).
Korporative Mitglieder können Organisationen, Fachverbände und die Landwirtschaft fördernde Betriebe sein.
3. Eine Ehrenmitgliedschaft ist zulässig und wird vom Vorstand bestimmt.
4. Die Mitgliedschaft kann jederzeit mittels Aufnahmeantrag erklärt werden. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand. Alle Mitglieder erhalten einen Mitgliedsausweis. Wird eine Aufnahme durch den Vorstand abgelehnt, kann eine Entscheidung der Mitgliederversammlung verlangt werden.
Die bisherige Mitgliedschaft in einem anderen Agrarverband wird anerkannt.
5. Mit der Mitgliedschaft entsteht gleichzeitig auch die Einzelmitgliedschaft im Sächsischen Landesbauernverband.
6. Die Mitgliedschaft endet durch Tod, Kündigung, Ausschluss oder Auflösung. Ein Austritt kann nur mit 3-monatiger Kündigungsfrist zum Geschäftsjahresende erklärt werden. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
Der Ausschluss ist zulässig, wenn ein Mitglied seine Pflichten gegenüber dem Verband gröblichst verletzt, oder dem Gesamtinteresse des Berufsstandes zuwider handelt. Über den Ausschluss entscheidet der Vorstand. Das Mitglied kann verlangen, dass die Mitgliederversammlung endgültig entscheidet.

Mit dem Antrag auf Mitgliedschaft erkennt der Antragsteller die Satzung des Regionalbauernverbandes Muldentale.V. an.

Unsere Geschäftsstelle befindet sich ab 01.01.2021 in Kleinbardau, Kleinbardauer Hauptstr. 12, 04668 Grimma im Betriebsgebäude der KÖG Kleinbardau 1. Etage.

So werde ich Mitglied:

Download als Pdf:    Aufnahmeantrag

ausdrucken  und ausfüllen und unterschrieben per Post oder Fax an unsere Geschäftstelle schicken. Die Daten dazu findet man auf dem Aufnahmeantrag.

Der Vorstand entscheidet in den nächsten Sitzung über den Antrag. Danach wird ein vorläufiger Mitgliedsausweis ausgestellt, der am Jahresende durch eine Mitgliedskarte ersetzt wird. Die Beitragspflicht beginnt nach Entscheidung des Vorstandes mit dem auf dem Antrag vermerkten Datum.

Beitragsrichtlinie  für Jahresbeiträge  beschlossen in der Mitgliederversammlung am 20.11.2017, gültig ab 01.01.2018:

Landwirtschaftsvetrieb:

  1. Grundbeitrag: 50,00 €+pro ha LW-Fläche +Grünland+ 3,00 €/ha+Wald: 1,00 €/ha+Tierhaltung: 0,50 €/GV
  2. Einzelmitglieder( narürliche Personen ohne LW-Betzrieb):  35,00 €/ Jahr
  3. Jagdgenossenschaften: 35,00 €/ Jahr
  4. Senioren ab 67.Lj. ohne Betrieb: 12,00 €/ Jahr
  5. Lehrlinge/Schüler: 10,00 €/ Jahr
  6. Kooperative Mitglieder: nach Vereinbarung

Autor: Elke Zehrfeld