SLB-Präsidium tagte – Entschließung zur Schwarzwildreduzierung verabschiedet

Dresden, 05.12.2017

SLB-Präsidium tagte – Entschließung zur Schwarzwildreduzierung verabschiedet

 

Am 04.12.2017 tagte in Groitzsch (Gemeinde Klipphausen) das Präsidium des SLB. Einstimmig verabschiedet wurde eine Entschließung zur Schwarzwildreduzierung im Kontext der Afrikanischen Schweinepest (ASP) mit folgendem Wortlaut:

Die Afrikanische Schweinepest (ASP) grassiert seit einigen Jahren in den Schwarzwildbeständen (Wildschweine) der baltischen Staaten, Polens, Moldawiens und der Ukraine. Im Juni 2017 wurde ein Ausbruch der ASP bei Schwarzwild in Tschechien gemeldet. Gegen die ASP, an der Haus- und Wildschweine erkranken können, steht kein Impfstoff zur Verfügung. Ihr Auftreten im Freistaat Sachsen würde insbesondere bei Schweinehaltungsbetrieben zu schweren wirtschaftlichen Folgen führen.
Elementare jagdliche Maßnahme zur Vorbeugung gegen diese Tierseuche ist die Reduktion der Schwarzwildbestände.
Die Fraktionen von CDU und SPD haben diesbezüglich bereits am 16.11.2017 ein Gesetz zur Änderung des Sächsischen Jagdgesetzes in den Sächsischen Landtag eingebracht. Der Sächsische Landesbauernverband (SLB) begrüßt dieses Gesetz, das den Gebrauch von Schusswaffen mit Schalldämpfern, und die Fangjagd bei Schwarzwild zulässt sowie eine Duldungspflicht für überjagende Jagdhunde vorsieht, ausdrücklich. Nach Auffassung des SLB sind jedoch noch weitergehende Maßnahmen dringend und unverzüglich erforderlich. Erforderlich sind vor allem Anreize für die vermehrte Bejagung von Wildschweinen.
Konkret fordern wir:
• Zahlung einer Aufwandsentschädigung aus Mitteln des Freistaates Sachsen in Höhe von mindestens 25 Euro je erlegtem Frischling sowie je erlegter Bache, deren Frischlinge keiner Führung mehr bedarf. Damit soll ein deutlich höherer Anteil an der Strecke an Zuwachsträgern beim Schwarzwild erreicht werden.
• Honorierung des Einsatzes von Hundeführern mit gut ausgebildeten Jagdhunden.
• Kostenfreie Trichinenuntersuchungen bei Schwarzwild, insbesondere bei Frischlingen.
• Sicherstellung der unschädlichen Beseitigung von erlegtem, nicht verwertbarem Schwarzwild durch den Freistaat Sachsen bzw. die Landkreise bei Kostenfreiheit für den Jagdausübungsberechtigten.
• Entschädigung der Jagdausübungsberechtigen und Helfer für das Erlegen und Bergen von Schwarzwild im Gefährdeten-/Beobachtungsgebiet im Falle der ASP.
• Zulassung der Nutzung von Nachtziel- und Nachtsichtgeräten.
• Intensivierung der Schwarzwildjagd in allen Revieren und über Reviergrenzen hinweg, inklusiv in den Nationalparken und Renaturierungsgebieten.
• Sicherstellung der Wildfleischunterbringung bei hohen Abschusszahlen.
• Wirksame Einflussnahme auf die Verringerung des Risikos der Verbreitung der ASP durch Raubwild.

Quelle: SLB Dresden Referat Prsse und Öffeltichkeitsarbeit

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