Der Regionalbauernverband Muldental e.V. bezieht Position zu den Maßnahmen des Landkreises Leipzig, Veterinäramt vom 20.06.-24.06.2016 auf dem Betrieb des Landwirtes aus Großbardau:

„Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen“ , so im § 1 , 2. Satz als Grundsatz im Tierschutzgesetz von 24.07.1972, zuletzt geändert am 5. Dezember 2015.
Vorangestellt an diesen 2. Satz der Grundgedanke “Zweck des Gesetztes ist es, aus der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen“
Die Ereignisse, bzw. getroffenen Maßnahmen der LÜFA des Landkreises Leipzig stellen für unseren Berufsstand eine außergewöhnliche Situation dar. Keiner der Berufskollegen hat eine derartige Maßnahme, das Töten von Rindern (auch tragende Rinder, Färsen und selbst Kälber) aus dem vorgeworfenen Sachverhalt u.a. der angeblich fehlenden Kennzeichnung heraus erlebt. Sie sind entsetzt und fassungslos über die Art und Weise und sehen für dieses Vorgehen, anders wie im Fall des Ausbruchs einer Tierseuche (wo solch drastische Maßnahmen u.a. notwendig werden), nach Ihren Erkenntnissen keine Notwendigkeit.
Die Auflösung der 2 Herden, Mutterkühe die ganzjährig im Freien gehalten wurden, erfolgt mit der Begründung in der Presse am Dienstag „ mangelndes Herdenmanagement des Halters aus Tierschutz- bzw. Verbraucherschutzgründen und aus seuchenhygienischen Gründen“.
Eine aktuelle Seuchengefahr für Rinder besteht nach unseren Erkenntnissen ebenfalls nicht in Sachsen. Die Tötung der Tiere ist aus unserer Sicht unverhältnismäßig und nicht nachvollziehbar. Um den Verbraucherschutz zu gewährleisten, hätte u.a. ein Verbringungsverbot des Bestandes bis zur Klärung angeordnet werden können.
Das Verwaltungsgericht Leipzig hat mit Beschluss vom 24.06.2016 dem Antrag auf vorläufigen Rechtschutz des Tierhalters mittels Zwischenverfügung (wenn auch spät) dem sinnlosen Töten Einhalt geboten. Damit ist die Voraussetzung geschaffen, diese Maßnahme einer gerichtlichen Prüfung zu unterziehen. Wir begrüßen diese rechtsstaatliche Entscheidung des Verwaltungsgerichtes, damit hier in diesem konkreten Fall vom Grundsatz her rechtlich geklärt werden kann, wie bei einem solchen Sachverhalt die rechtlichen Rahmenbedingungen sind.
Das schafft Rechtssicherheit für alle Beteiligten.
Als Regionalbauernverband weisen wir jedoch ausdrücklich auf die Pflichten eines jeden Tierhalters bezüglich der rechtlichen Rahmenbedingungen zur Gesunderhaltung der Tiere, der Tierkennzeichnung und Dokumentation, den Vorschriften des HIT, der Viehverkehrs -VO und den Bestimmungen zur Verwendung von zugelassenen Tierarzneimitteln und den Bestimmungen der EU- Agrarmaßnahmen hin . Aus dieser Verantwortung kann sich kein Besitzer, Tierhalter oder Landwirtschaftsbetrieb entziehen. Und dieser Verantwortung stellen sich unsere Landwirte.
Wir fordern über die bereits bestehenden guten Kontakte zu unserem Landrat und einzelnen Ämtern, im Interesse unserer Landwirte und des Berufsstandes im Landkreis Leipzig, die Rückkehr zu einer sachbezogenen Streitkultur auf der Basis der guten fachlichen Praxis auf allen Ebenen , ohne persönliche Befindlichkeiten, umsetzbar und nachhaltig, bürgerfreundlich und zukunftsträchtig- so wie es unsere Landwirte mit den meisten Behörden auch auf Länderebene erfolgreich praktizieren.

Vorstandssitzung vom 28.06.2016 – Fassung vom 01.07.2016
E.Z.

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